Darf man Wildkräuter sammeln Österreich Schweiz

Darf man in Österreich und Schweiz Wildkräuter sammeln?

Einige Menschen in Österreich und der Schweiz sind sich unsicher, ob sie außerhalb ihres eigenen Grundstückes Wildkräuter sammeln dürfen. Im folgenden Artikel klären wir über die rechtliche Lage auf und zeigen was man darf und was nicht.

Ein Überblick über die gesetzliche Lage

Ob Deutschland, Schweiz, oder Österreich, in allen drei Ländern ist der Artenschutz gesetzlich geregelt und ein erklärtes Hauptziel der Schutz der heimischen Flora und Fauna. Möchtest du Wildkräuter sammeln, kannst du das für den Eigenbedarf tun. Für gewerbliche Zwecke, in Schutzgebieten oder für bestimmte Arten oder auch Pflanzenteile, gibt es jedoch weitere Regelungen und Bestimmungen. Hier sollen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schweiz und Österreich näher beschrieben werden. Die verschiedenen Gesetze und Verordnungen kannst du im Internet einsehen. Für die Schweiz findest du sie über das Regierungsportal (https://www.admin.ch/gov/de/start.html) und in Österreich über das Rechtsinformationssystem (https://www.ris.bka.gv.at/).

Darf man Wildkräuter sammeln Österreich Schweiz

Wildkräuter sammeln in der Schweiz

Das Schweizer Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sieht keine Einschränkungen für das Sammeln für den Eigenbedarf vor. Das Sammeln von „…Beeren, Tee- und Heilkräutern im ortsüblichen Umfang…“ ist erlaubt (Art 19 NHG). Hier musst du lediglich darauf achten, ob eine Pflanze unter Schutz steht, oder ob du dich in einem Schutzgebiet befindest. Dort musst du dich an die Regelungen des jeweiligen Schutzgebietes halten.

So darfst du beispielweise im Nationalpark Graubünden generell keine Pflanzen mitnehmen. In den Anhängen 2-4 der Natur- und Heimatschutzverordnung findest du Listen der geschützten Pflanzenarten. Dabei solltest du dir darüber bewusst sein, dass die einzelnen Kantone der Schweiz teilweise eigene Schutzlisten besitzen.

Möchtest du Wildkräuter für gewerbliche Zwecke sammeln, musst du dir eine Sammelgenehmigung bei der jeweiligen kantonalen Behörde besorgen. Diese regelt dann auch die Mengen, zu welchen Jahreszeiten, wo oder zu welche Arten du sammeln darfst.

Wie bereits erwähnt sind geschützte Arten vom Sammeln generell ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann die kantonale Behörde zu wissenschaftlichen sowie Lehr- und Heilzwecken erteilen (Art. 22 Abs. 1 NHG).

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Wildkräuter sammeln in Österreich

In Österreich wird der Schutz und der Umgang mit wildwachsenden Pflanzen durch die Natur- und Artenschutzgesetzte der einzelnen Bundesländer geregelt. Wenn du also Wildkräuter sammeln möchtest, solltest du dich erkundigen, in welchem der 9 Bundesländer du das tun möchtest und dir die jeweiligen Verordnungen und Gesetzt zugänglich machen. Diese ähneln einander stark, lediglich bei der Liste der unter Schutz stehenden Arten gibt es größere Unterschiede.

In den meisten Fällen kannst du auch in Österreich ohne Probleme für deinen Eigenbedarf Wildkräuter sammeln. Für Beeren und Pilze gibt es meist eine Obergrenze von 2kg. Überschreitet die Sammelmenge die 2Kg oder den „Eigenbedarf“,  musst du eine Genehmigung beim Flächeneigentümer oder der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes einholen. Sammelst du aus gewerblichen Zwecken, benötigst du in jedem Fall eine Genehmigung, die du bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde beantragen kannst.

Auch hier gilt: stehen die Pflanzen unter Schutz, darfst du sie unter keinen Umständen Sammeln. Hier empfiehlt es sich in jedem Fall, sich bei den Behörden des jeweiligen Bundeslandes zu informieren. So findest du beispielsweise in der Wiener Naturschutzverordnung verschiedene Schutzkategorien. Diese unterteilen in „streng geschützte“ und „prioritär bedeutende“ Arten (Kategorien A und B) sowie „geschützte“ Arten (Kategorien C und D). A und B dürfen unter keinen Umständen gesammelt werden, C und D in kleinsten Mengen. Auf der Seite des Umweltbundesamtes findest du auch die Datenbank OASIS, die dich über den Schutzstatus einzelner Arten informiert.

In Österreich stehen verschiedene Gebiet unter Schutz. Auch in den Städten finden sich viele Grünanlagen, die unter Naturschutz stehen. Hier musst du die einzelnen Verordnungen der Schutzgebiete beachten. Wenn du dir unsicher bist, ob das Sammeln auf einer Fläche erlaubt ist oder nicht, kannst du dich an die Umweltberatung wenden.

Quellen:

Schweiz:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, Fassung vom 14.11.2021

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1966/1637_1694_1679/de (abgerufen am 11.11.21)

 

Österreich:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000466 (abgerufen am 11.11.21)

Wiener Naturschutzverordnung: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000419 (abgerufen am 11.11.21)

https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Recht_Artenschutz.html (abgerufen am 11.11.21)

OASIS:

https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/naturschutz/artenschutz (abgerufen am 13.11.21)

https://www.umweltberatung.at/themen-naturschutz-artenschutz