Darf man Wildkräuter sammeln?

Darf man Wildkräuter sammeln?

Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie außerhalb ihres eigenen Grundstückes Wildpflanzen sammeln dürfen. Dass man sich nicht an den Rabatten des Nachbarn bedienen darf, ist klar. Doch wie sieht es mit wildwachsenden Kräutern, Sträuchern und Früchten aus? Welche gesetzlichen Regelungen greifen hier und ist die Sammelmenge begrenzt? Ein Überblick.

Ein Überblick über die gesetzliche Lage

Deutschland ist ein sehr dicht besiedeltes Land. Und als solches sind gesellschaftliche Regelungen durchaus sinnvoll, besonders was die ohnehin schon stark zurückgedrängte Natur angeht. Zwar ist die starke Abnahme der Artenvielfalt nicht den Wildkräutersammlern geschuldet (sondern u.a. der Lebensraumzerstörung durch intensive Land- und Forstwirtschaft), nichtsdestotrotz macht eine Regelung der privaten Entnahme zunächst einmal Sinn.

Was man in der Natur darf und nicht, ist unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. In §39 heißt es dazu:

Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten

Der allgemeine Artenschutz gilt damit gleichmäßig für alle Pflanzenarten, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Es handelt sich dabei somit um einen Mindestschutz. Damit ist die Entnahme von Pflanzen grundsätzlich verboten.

In Ordnung. Also ist das Kräutersammeln für den Eigenbedarf doch verboten?

Darf man Wildkräuter sammeln?

Nicht selten herrscht Unsicherweit, ob man Wildpflanzen aus der Natur entnehmen darf

Zum Glück nicht ganz. Denn die meisten Pflanzen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Man darf also Wildkräuter sammeln.

Der Gesetzgeber sagt dazu im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) , §39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, Absatz 3:

„Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“

Prinzipiell ist es also erlaubt, Pflanzen für den Eigenbedarf zu sammeln. Wichtig ist hierbei, dass wir folgende vier Punkte, die im besagten Gesetz verankert sind, berücksichtigen:

1. „Wild lebende“ Pflanzen sind natürlich keine Ackerfrüchte oder Blumenrabatte, das heißt angebaute Pflanzen, ob auf Acker oder im Park, dürfen nicht gesammelt werden. Tut man dies doch, begeht man Diebstahl. Was das Sammeln in Parks angeht: jeder Park hat in der Regel eine eigene Parkordnung, manchmal findet man hier etwas über die Regelungen zum Sammeln. Am besten informiert man sich beim Grünflächenamt.

2. In Naturschutzgebieten und Nationalparks dürfen gar keine Pflanzen gesammelt werden, hier dürfen meist nicht einmal die Wege verlassen werden. Auch gibt es andere Schutzgebietstypen wie Landschaftsschutzgebiete, Naturparks und Biosphärenreservate, bei denen die jeweilige Schutzgebietsverordnung Informationen über Verbote liefert. Daneben gibt es seltene Pflanzenarten, die in manchen Regionen einen besonderen Schutzstatus haben und nicht gesammelt werden sollten.

3. Findet man sehr kleine Bestände oder nur einzelne Pflanzen, sollte man diese stehen lassen, damit sich die Bestände etablieren, also erst einmal entwickeln können. Am besten sammelt man nur die Pflanzenteile, die man auch verwenden möchte, ohne die gesamte Pflanze heraus zu reißen. Oft können sich Pflanzen nachdem man Blätter entfernt hat, wieder regenerieren. Auch macht es Sinn, sich vorher zu überlegen, wieviel Pflanzenmaterial man benötigt, damit nicht unnötig viel Ausschuss entsteht.

4. Der Gesetzgeber spricht von geringen Mengen für  den persönlichen Bedarf, ohne ein konkretes Maß vorzugeben. Einige Gerichte haben in älteren Urteilen eine sogenannte „Blumenstraußregelung“ benannt, das heißt, persönlicher Eigenbedarf ist das, was man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger halten kann.   Informationen über die Vermarktung von Wildkräutern und über die Regelungen in der Schweiz und Österreich findet ihr auf unserer Website im Rahmen weiterer Artikel.

Darf man Wildkräuter sammeln?

Wieviele Wildkräuter darf ich Sammeln?

Doch was genau bedeutet persönlicher Bedarf? Wenn ich meine Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten und Cousinen mit selbstgemachter Bärlauchpesto versorgen möchte, zählt das nicht als Eigenbedarf?  Tatsächlich ist Eigenbedarf im besagten Gesetz nicht definiert. Da es aber bereits einige Gerichtsurteile zu diesem Thema gibt, hat sich die sogenannte „Handstraußregelung“ durchgesetzt.

Diese „Handstraußregelung“ besagt also, dass geringe Mengen entnommen werden dürfen. Als Richtlinie kann man die Menge ansehen, die man in einer Hand mit Daumen und Mittelfinger umfassen kann. Basketballspieler sind hier klar im Vorteil.

Was der Gesetzgeber hier versucht deutlich zu machen, ist folgendes: Nimm nicht so viel, die anderen wollen auch. Und außerdem muss sich der Bestand ja auch wieder regenerieren. Also: pflücke immer achtsam und nachhaltig. Pflücke am besten nur ein paar Blätter einer Pflanze, sodass diese sich regenerieren kann. Und niemals allein stehende Exemplare mitnehmen. Willst du das ganze gewerblich machen (also z.B. auf Märkten Bärlauchpesto verkaufen), brauchst du eine Genehmigung. Denn sobald du das gewerblich machst, entnimmst du ja keine geringen Mengen mehr.

Doch woher weiß ich jetzt, ob eine Pflanze geschützt ist oder nicht? Nun, viele der geschützten Pflanzen haben für uns Kräutersammler ohnehin keinen großen Wert, da sie oft giftig oder ohne besondere kulinarische Eigenschaften sind wie Z.B Blaustern, Eisenhut, Krokusse, Küchenschellen, Narzissen, Orchideen, Schachblumen, Schwertlilien, Tulpen und Enziane und die meisten Farne. Auf der Internetseite Wisia.de kann man sich über den Schutzstatus der jeweiligen Pflanze informieren.

Fazit: Darf man Wildkräuter sammeln?

Die meisten interessanten Wildkräuter darfst du getrost pflücken. Vergewissere dich, dass du dich nicht in einem Schutzgebiet befindest, bestimme die Art und schaue auf der oben genannten Webseite nach und du bist auf der sicheren Seite. Und: schalte deinen gesunden Menschenverstand ein. Wenn du einen winzigen Bärlauchbestand mit 3 Pflänzchen findest, solltest du ihn lieber stehen lassen, auch wenn du ihn theoretisch sammeln dürftest. Und wenn du vor einer riesigen Fettwiese mit einer Million Löwenzahnpflanzen stehst, kannst du sicher auch zwei Sträuße mitnehmen.

Invasive Arten (also nicht-heimische Arten, welche heimische Arten verdrängen) sind manchmal von der Handstrauß – Regelung ausgenommen und du leistest einen Beitrag zum Naturschutz, wenn du sie in Massen sammelst. Informiere dich bei der zuständigen Naturschutzbehörde.